Anerkennung im Beruf der Pflegefachfrau/-mann
Aufgaben und Tätigkeiten
Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner betreuen und versorgen Menschen, die krank sind oder Pflege benötigen. Das Alter der Menschen ist dabei egal. Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner legen fest, welche Pflege die Patienten brauchen. Sie betreuen und dokumentieren die Pflege und führen ärztliche Anordnungen durch.
Arbeitsorte
Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner finden Beschäftigung vor allem in:
Krankenhäusern / Pflegeheimen / Einrichtungen der Kurzzeitpflege / Wohnheimen für Menschen mit Behinderung / Hospizen und bei Pflegediensten, etc.
Der Beruf Pflegefachfrau/-mann ist in Deutschland reglementiert.
Die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation ist notwendig, damit eine Pflegekraft aus dem Ausland in dem Beruf in Deutschland arbeiten kann, besonders wenn die internationale Pflegekraft nicht aus einem Land der Europäischen Union kommt. Dieser Beruf hieß bis 31.12.2019 „Gesundheits- und Krankenpfleger/in“.
Das Verfahren zur Anerkennung ihres ausländischen Berufsabschlusses ist die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Die Voraussetzungen für die Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses sind folgende:
Die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation, die gesundheitliche Eignung, die persönliche Eignung und gute Deutschkenntnisse (B2).
Die Anerkennung muss mit einem Anerkennungsantrag beantragt werden. Dann beginnt das Anerkennungsverfahren. Die Anerkennungsverfahren sind in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt, ebenso gibt es im Ergebnis des Anerkennungsverfahren Unterschiede bei der Anerkennung:
1.Volle Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf rechtlich gleichwertig.
2.Teilweise Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation. Dann gibt es zwei Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
1.Erfolgreiche Teilnahme an einer Anpassungsqualifizierung
2.Erfolgreiche Teilnahme an einer Ausgleichsmaßnahme
Anpassungsqualifizierung
Mit einer Anpassungsqualifizierung können Personen mit nicht reglementierten Berufen wesentliche Unterschiede zwischen ihrer ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf ausgleichen. Dann können sie doch noch die volle Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation erhalten. Dazu müssen sie nach Abschluss der Qualifizierung einen Folgeantrag bei der zuständigen Stelle stellen.
Ausgleichsmaßnahme
Mit einer Ausgleichsmaßnahme können Personen mit einem reglementierten Beruf wesentliche Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und einem deutschen Referenzberuf ausgleichen.
Dabei lernen diese Personen die Fähigkeiten, die ihnen für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation noch fehlen, oder sie machen eine Eignungsprüfung oder Kenntnisprüfung. Bei erfolgreicher Teilnahme oder bei Bestehen erhalten diese Personen doch noch die volle Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation.
Es gibt verschiedene Ausgleichsmaßnahmen. Die gesetzliche Regelung hängt vom Beruf und von der Staatsangehörigkeit ab. Eine Ausgleichsmaßnahme kann z. B. ein Anpassungslehrgang, eine Eignungsprüfung oder eine Kenntnisprüfung sein. Die Kenntnisprüfung muss z. B. in den Gesundheitsberufen gemacht werden, wenn man aus einem Drittstaat kommt.
Keine Anerkennung
Eine ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf sind zu groß.